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E-Rechnung an Bundesbehörden bald Pflicht

Ab dem 27. November 2020 gilt für Lieferanten und Dienstleister gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 der E-Rechnungsverordnung (ERechV). Der Aussteller einer elektronischen Rechnung an den Bund darf künftig nur dann erwarten, dass diese von der öffentlichen Verwaltung (bzw. den sonstigen im Gesetz genannten Auftraggebern) akzeptiert wird, wenn seine Rechnung sämtliche relevante Daten zumindest auch in strukturierter Form vorhält. Durch die elektronische Rechnung soll sowohl auf Seiten des Auftragnehmers und Rechnungsstellers, als auch auf Seiten des Auftraggebers und Rechnungsempfängers der gesamte Prozess des Rechnungswesens vereinheitlicht und erleichtert werden. Dadurch kann eine Rechnung im besten Fall schneller bearbeitet und bezahlt werden. Bereits seit dem 27. November 2018 sind die Auftraggeber des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren, seit dem 18. April 2020 gilt dies auch für die Auftraggeber der Länder. Viele Unternehmen setzen bereits jetzt freiwillig auf die Möglichkeit der digitalen Rechnungsstellung.

 Die E-Rechnung bietet Vorteile gegenüber der papierbasierten Rechnungsstellung:

  • vereinfachte Rechnungsstellung kann erfolgen
  • kürzere Durchlaufzeiten für eine schnellere Bearbeitung
  • kostengünstiger (Wegfall Portokosten)
  • Umweltschonender durch geringeren Papierverbrauch und Wegfall von Transportwegen

Mit der Freien Hansestadt Bremen hat das erste Bundesland bereits ebenfalls zum 27. November 2020 die E-Rechnung verpflichtend eingeführt. Weitere Bundesländer haben bereits entsprechende Regelungen verabschiedet, die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.

Weiterführende Hinweise zur E-Rechnung, insbesondere Angaben dazu, auf welchen Plattformen Du eine E-Rechnung einreichen kannst, in welchem technischen Format dies geschehen muss und welche Angaben enthalten sein müssen, erfährst Du auf der Website des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.e-rechnung-bund.de/).

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