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Empfehlungen zur Klimaanpassungspolitik

In Bezug auf die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele, hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) Anforderungen an eine konsequente Klimaanpassungspolitik definiert. Entstanden sind 20 Empfehlungen mit dem Schwerpunkt auf Stadtlandschaften.

Die vom bdla erstellten Empfehlungen an die Bundesregierung beinhalten Maßnahmen zur Förderung von Innovationen in der Stadt- und Landschaftsentwicklung, die Förderpolitik auf die Anforderungen der Klimaanpassung und der Entwicklung grüner Infrastrukturen auszurichten sowie die gesetzlichen und instrumentellen Rahmen für die Klimaanpassung und das Stadtgrün zu optimieren.

Im Punkt 2 „Wassersensible Stadt bauen“ empfiehlt der bdla, Hemmnisse für eine wasserbewusste Stadtentwicklung systematisch zu erfassen sowie Vorgaben zu definieren, um diese abzubauen. Somit soll u. a. eine Reduktion des Oberflächenabflusses sowie Überflutungsflächen geschaffen werden. Für diese und weitere Maßnahmen für den Erhalt von ökologischen Funktionszusammenhängen wird eine Konkretisierung der Anforderungen sowie die Prüfung von Verfahrenserleichterungen empfohlen.

Des Weiteren soll die Bundesregierung in Punkt 15 die Möglichkeit einer baurechtlichen Nominierung des Freiflächengestaltungsplans (FGP) prüfen und diesen im Rahmen der anstehenden Baurechtsreform berücksichtigen. Mit dem FGP könnten somit bundesweit Bauprojekte beschleunigt und klimaschonend realisiert werden.

Mehr zu den Empfehlungen des bdla findest Du im Dokument „Essentials zur Klimaanpassung“.

Um den klimagerechten Umbau der Städte und Regionen voranzutreiben, verweist der bdla darauf, dass dies „nur durch eine Stärkung und den weiteren Ausbau der Ausbildungsstätten für Landschaftsarchitektur“ sowie einer sicheren Kapazitätsbildung umgesetzt werden kann. Zudem fordert er, die Forschung und Entwicklung im Bereich Klimaanpassung und Klimaschutz durch innovationsfreundliche Förderprogramme zu unterstützen.

Quelle: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten


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