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Energiesicherungsgesetz novelliert

Das Bundeskabinett hat angesichts der Lage auf den Energiemärkten die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Dieses ermöglicht weitreichende Handlungsmöglichkeiten bei Gefährdung oder Störung der Energieversorgung.

Mit der Novelle sollen die Möglichkeiten von der Treuhandverwaltung von Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur über die Stärkung der europäischen Solidarität bis hin zu einer digitalen Plattform, für eine bessere Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen, geboten werden.

„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu einer angespannten Energiesituation geführt. Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt. Deshalb schärfen wir mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes unsere Instrumente noch mal deutlich und bringen sie auf den Stand der Zeit (…)“, erklärt Robert Habeck, Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister.

Um die Krisenvorsorge zu stärken, sind neben den bereits genannten Eckpunkten auch Änderungen und Folgeänderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Teil der Novelle. So soll künftig die Stilllegung von Gasspeicheranlagen angezeigt und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Zudem wird die Voraussetzung geschaffen, den Einsatz kritischer Komponenten bei kritischen Energieinfrastrukturen nach dem BSI-Gesetz zu untersagen.

Der Entwurf ist vom Bundeskabinett als Formulierungshilfe beschlossen und wird im nächsten Schritt in den Bundestag eingebracht. Den ausführlichen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften findest Du hier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


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