27. Juni 2024

Entlastungspaket I – Erleichterung Vergabeverfahren in Baden-Württemberg

Die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg hat das Entlastungspaket I zur Erleichterung von Vergabeverfahren auf den Weg gebracht. Das Paket sieht folgende Erhöhung der Wertgrenzen bis zum 31. Dezember 2026 für verschiedene Vergabeverfahren vor:

Entlastungspaket I – Wertgrenzen im Baubereich

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb können bis zu einem Netto-Auftragswert von 1 Mio. Euro durchgeführt werden,

  • für die Durchführung einer Freihändige Vergaben gilt eine Wertgrenze von bis zu 100.000 Euro sowie

  • Direktaufträge können bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro angewendet werden.

Neue Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen

  • für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb gilt eine Wertgrenze von bis zu 221.000 Euro,

  • für Verhandlungsvergaben eine Wertgrenze von bis zu 100.000 Euro sowie

  • für Direktaufträge eine Wertgrenze von bis zu 10.000 Euro

Das ausführliche Rundschreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg findest Du auf vergabeblog.de

Quelle: vergabeblog.de

Meldung vom 1. März 2024

Die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg**,** bestehend aus Vertretern der Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Verbänden, hat ein erstes Entlastungspaket mit rund 20 Maßnahmen vorgestellt. Ein wichtiger Bestandteil des „Entlastungspaket I“ ist die Erhöhung der Vergabe-Wertgrenzen bei öffentlichen Beschaffungen.

So sollen die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen auf 221.000 Euro angehoben werden. Derzeit liegt dieser bei 100.000 Euro. Für die Vergabe von Bauleistungen in Form von beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb soll der Schwellenwert auf 1 Million Euro angepasst. Die bisherigen Wertgrenzen liegen für verschiedene Gewerke zwischen 50.000 Euro und 150.000 Euro.

Ein Drittel der kommunalen Vergaben in Baden-Württemberg sollen von der Anhebung der Wertgrenzen profitieren. Zudem wird die Angebotserstellung durch schlankere Verfahren für Unternehmen vereinfacht.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

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