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Entwurf: Europäisches Lieferkettengesetz

Die EU-Kommission wird heute den Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen. Das geplante Gesetz sieht im Vergleich zum deutschen Sorgfaltspflichtengesetz strengere Regelungen vor.

Laut Informationen der Tageszeitung „Handelsblatt“, müssen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Sorge tragen, dass Menschenrechte und Umweltstandards bei Lieferanten eingehalten werden. Bei Unternehmen, die einem höheren Risiko unterliegen diese Vorgaben nicht einzuhalten, liegt die Schwelle bereits bei 250 Mitarbeiter.

Im Vergleich zum europäischen Lieferkettengesetz, sieht das Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland vor, dass Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern die Einhaltung der Menschenrechte beachten müssen. Diese Regelung gilt mit Inkrafttreten des nationalen Lieferkettengesetzes im kommenden Jahr. Bereits ein Jahr später soll die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter sinken.

Zudem ist die Einhaltung von Umweltstandards im deutschen Sorgfaltspflichtengesetz nur bedingt geregelt. Es greift nur, wenn Umweltfolgen mit Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang stehen. Der Entwurf der EU-Kommission sieht dahingehend eine Verschärfung vor.

Der Gesetzentwurf wird im Europäischen Parlament verhandelt.

Quelle: Handelsblatt

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