eVergabe.de
evergabe.de-News

Update: Stoffpreisgleitklausel in Bayern

Nachdem der Bund am 22. Juni 2022 die Verlängerung der erweiterten Anwendung der Stoffpreisgleitklausel beschlossen hat, übernimmt auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr diese Regelungen für Landesbaumaßnahmen.

Meldung vom 25. Februar 2022

Aufgrund der anhaltenden Preisschwankungen bei Baustoffen, hat das Land Bayern die seit Mai 2021 geltende Empfehlung zur Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel in Bauverträgen bis auf Weiteres verlängert.

Da Bauunternehmen aufgrund der Schwankungen Preise nur schwer kalkulieren können, hatte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zunächst bis Ende 2021 eine Empfehlung über die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für einige Holz- und Stahlerzeugnisse sowie für erdölbasierte Produkte ausgesprochen.

Mit dem Schreiben vom 16. Dezember 2021 solle bei Ausschreibungen weiterhin genau geprüft werden, ob eine Stoffpreisgleitklausel angewendet werden kann.

Quellen:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (15.07.2022)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (25.02.2022)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (25.02.2022)


Webinar: Preisexplosion bei Baustoffen – Rechtliche Einordnung und Lösungsmöglichkeiten

Wir geben Dir Tipps, wie Du mit Preissteigerungen bei laufenden und künftigen Bauverträgen umgehst. Dabei schauen wir sowohl auf die Auftraggeber- als auch auf die Auftragnehmerseite.

Webinar: Stoffpreisgleitklauseln und VOB-Verträge


Angesichts der wirtschaftlichen Lage steigen die Baupreise kräftig an. Der Bund und mehrere Länder haben daher eine erweiterte Anwendung der Stoffpreisgleitklausel beschlossen. In diesem Webinar erfährst Du, worauf Du bei der Anwendung achten solltest.


« Update: Landeshaushalt Sachsen-Anhalt Entwurf: Europäisches Lieferkettengesetz »
eVergabe.de