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Erhöhung Vergabemindestlohn in Berlin

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informiert in einem aktuellen Rundschreiben über die Erhöhung des Vergabemindestentgeltes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Mit der Neufassung des § 9 Abs.1 Nr. 3 BerlAVG wird dieser von 12,50 EUR auf 13,00 Euro brutto angehoben.

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI) in Kraft. Nach Ansicht des Vergabeservice der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird dies in KW 51 sein. Mit dem neuen Vergabemindestlohn werden auch die Formulare Wirt-214 und Wirt 214 P, IV 2400 F sowie V 231 F aktualisiert.

Quelle: Vergabeblog


Beschaffungswesen einfach gedacht

Warum viel zu lange Definitionen für die Erklärung von Fachbegriffen durchlesen, wenn es doch auch viel einfacher geht – mit der evergabe.de-WG. Jeden Donnerstag erklären wir einen Begriff aus dem Vergaberecht an alltäglichen Situationen.


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