Erhöhung der Wertgrenzen im Saarland
Das Saarland gestaltet die Vergabe öffentlicher Aufträge für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Zum 1. Juli gelten damit neue Wertgrenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Mit diesen Anpassungen will das Saarland die Angebotsprozesse beschleunigen und den administrativen Aufwand für Unternehmen deutlich verringern. Die Reform zielt darauf ab, den gestiegenen Preisen gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.
Neue Wertgrenzen ab 1. Juli 2025 im Saarland
Die Wertgrenze für Direktaufträge steigt von 3.000 Euro auf 100.000 Euro. Zudem wird die Grenze für die sogenannte Freihändige Vergabe von bisher 25.000 Euro auf 221.000 Euro. Diese Anpassung der Wertgrenzen Saarland entspricht dem EU-Schwellenwert. Ebenso wird die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb von 100.000 Euro auf 221.000 Euro angehoben.
Quelle: General-Anzeiger Bonn

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