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EU stellt 145,5 Millionen Euro für Cybersicherheit im Gesundheitswesen

Die Europäische Kommission stellt insgesamt 145,5 Millionen Euro zur Förderung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen bereit. Ziel ist es, Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister besser gegen Cyberbedrohungen, insbesondere Ransomware, zu schützen. Diese Maßnahmen sind Teil des Programms „Digitales Europa“ und des Forschungsprogramms „Horizont Europa“. Bewerbungen für die entsprechenden Fördermittel können bis Oktober beziehungsweise November eingereicht werden.

Im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ stehen 55 Millionen Euro für Projekte zur Cybersicherheit zur Verfügung. Davon sind 30 Millionen Euro speziell für Maßnahmen vorgesehen, die die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Ziel ist es, Systeme zu entwickeln, die Cyberangriffe erkennen, überwachen und effektiv abwehren können. Diese Initiative soll die Widerstandsfähigkeit des europäischen Gesundheitswesens in der Cybersicherheit in einem herausfordernden geopolitischen Umfeld deutlich erhöhen. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 7. Oktober 2025.

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Zusätzlich werden rund 90,5 Millionen Euro aus dem Forschungsprogramm „Horizont Europa“ bereitgestellt. Diese Mittel sind für die Entwicklung fortschrittlicher Technologien vorgesehen, darunter generative KI für Cybersicherheitsanwendungen, Post-Quanten-Kryptographie sowie datenschutzfördernde Technologien. Auch dieses Programm zielt darauf ab, die Standards der Cybersicherheit im Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern. Projektvorschläge können bis zum 12. November eingereicht werden.

Die beiden Förderaufrufe sind Teil des EU-Aktionsplans zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Sie sollen dazu beitragen, Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister besser auf die wachsenden Herausforderungen durch Cyberangriffe vorzubereiten. Die bereitgestellten Mittel unterstreichen die Bedeutung der IT-Sicherheit für den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung.

Quelle: Europäische Kommission

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