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EU-Finanzlandschaft muss vereinfacht werden

Jahrzehntelang wurde bei der Gestaltung der EU-Finanzlandschaft unsystematisch vorgegangen, wodurch ein viel zu komplexes Flickwerk von Finanzierungsinstrumenten entstanden ist. Über diese Instrumente wird der Öffentlichkeit keine vollständige Rechenschaft abgelegt. Zu dieser Einschätzung kamen Prüfer des Europäischen Gerichtshofes.

Zwar stand bei der Überprüfung der EU-Haushalt im Vordergrund. Allerdings wurde festgestellt, dass in den letzten 15 Jahren mehr Finanzierungsinstrumente außerhalb des EU-Haushaltes geschaffen wurden. Insbesondere rechtliche, politische bzw. wirtschaftliche Umstände sind Ursachen dafür, dass Instrumente außerhalb des EU-Haushaltes geschaffen wurden.

Nach Angaben des EU-Rechnungshofes betrifft das u. a. Instrumente, mit denen finanzielle Unterstützung über die Aufnahme von Finanzmitteln am Kapitalmarkt geleistet wurden, da der EU-Haushalt keine Kredite aufnehmen darf. Diese wurden anschließend als Darlehen vergeben, um so schnell wie möglich auf Krisen zu reagieren.

Kritik des EU-Rechnungshofes

Zwar seien laut Prüfer die Schaffung der Instrumente begründet, allerdings wurden diese vorab keiner genauen Bewertung, wie Folgekostenabschätzungen, unterzogen. Zudem kritisieren sie die teils erheblichen Unterschiede unter den einzelnen Finanzinstrumenten. So wurden zum einen ohne zwingende Gründe unterschiedliche Verwaltungsregelungen geschaffen. Zum anderen würden verschiedene Finanzierungsquellen genutzt und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Weise abgedeckt.

Des Weiteren erklären die Prüfer, dass die EU-Finanzlandschaft nicht lückenlos kontrolliert wird. Zwar sei der vor Kurzem eingeführte Haushaltstransparenzbericht der EU-Kommission ein wichtiger Schritt, allerdings deckt dieser nicht alle Instrumente ab. So habe der Rechnungshof mitunter keine Prüfungszuständigkeit. Außerdem gibt es Lücken bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung und fehlende Kontrollen durch das EU-Parlament.

Die Prüfer empfehlen daher, vollständige Informationen zu allen Instrumenten zusammenzustellen und zu veröffentlichen, eine angemessene Vorabbewertung vorgeschlagener sicherzustellen sowie die EU-Finanzlandschaft zu vereinheitlichen.

Weitere Informationen hierzu findest Du in der ausführlichen Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofes.

Quelle: Europäischer Rechnungshof


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