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Schärfere Maßnahmen bei Gebäudesanierung

Das EU-Parlament hat schärfere Maßnahmen bei der Gebäudeeffizienz angekündigt. Durch Mindestanforderungen soll künftig eine Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude gelten. Die Energieeffizienzklasse „D“ soll bis 2033 der Mindeststandard werden.

Nach Ansicht des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e. V. bringt die Sanierungspflicht für das Bauen im Bestand einen großen Schub. Damit könne die Sanierungsquote von derzeit einem Prozent deutlich erhöht werden und den Gebäudebestand effizienter machen. Gleichzeitig warnt er vor einer zu hohen finanziellen Belastung.

Forderung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e. V.

In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass für die Zielerreichung dementsprechend auch die finanziellen Mittel seitens der Politik bereitgestellt werden müssen. Zudem sieht der Verband die Politik in der Pflicht bestimmte Parameter zu bestimmen, die einen zeitlichen Rahmen für die Gebäudesanierung definieren. Damit sollen Unternehmen, Investoren und private Hausbesitzer Planungssicherheit erhalten.

Ganzheitliche Betrachtung bei Gebäudesanierung

Vor allem Quartieransätze sind nach Angaben des Verbandes ein Schlüssel für eine effiziente Steigerung der Sanierungsquote. Damit könne eine Vielzahl von Gebäuden saniert, an effiziente Heiz- und Kältesysteme sowie Netze angeschlossen oder Gemeinschaften zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufgebaut werden.  Angesichts begrenzter Ressourcen für flächendeckende Sanierungen sollten Quartiere priorisiert werden, die sich durch effiziente Nutzung von Skaleneffekten im seriellen Sanierungsprozess verbessern lassen.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.


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