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Änderung Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg abgelehnt

In Baden-Württemberg ist eine Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) für öffentliche Aufträge vorerst vom Tisch. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag wurde Anfang März vom Landtag abgelehnt. Die Landesregierung arbeite indes weiterhin an einer Novelle des LTMG.

Bereits im Vorfeld hat die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg kritisiert, dass sich mit einer Erweiterung des LTMG der Erfüllungsaufwand für Bieter nochmals erhöhen würde. Nach Angaben der Auftragsberatungsstelle gibt es bereits heute vermehrt Unternehmen, die den „Vergaberechtsdschungel“ kritisieren sowie den Aufwand für die Angebotserstellung für öffentliche Aufträge nicht mehr länger tragen wollen.

Aus Kreisen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wurde bekannt, dass die grün-schwarze Landesregierung weiter an der Neufassung des LTMG arbeite. So wurde u. a. ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem geklärt werden soll, ob die Tariftreueverpflichtung zu regionalen Tarifverträgen gegen EU-Recht verstoßen könnte. Das Ergebnis soll bei der Novelle des LTMG berücksichtigt werden.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. – Newsletter März 2023


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