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Flut Rheinland-Pfalz: Beschleunigung von Beschaffung

Zur Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2024 folgende Erleichterung bekanntgegeben:

Öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, welche unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der Flutkatastrophe in den betroffenen Landkreisen beitragen, können nach den allgemeinen Grundsätzen im Sinne der Nummer 5.2.1 der Verwaltungsvorschrift „Öffentlichen Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ in einem wettbewerbsoffenen Verfahren (Nummer 5.4) vergeben werden. Auf die Dokumentationspflicht wird ausdrücklich hingewiesen.

Für Verfahren im Oberschwellenbereich wird auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. August 2021 hingewiesen.

Meldung vom 20. Juni 2022

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat in einem Rundschreiben die Beschleunigung von Beschaffungen im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 ab dem 1. Juli 2022 veröffentlicht.

Die im Rundschreiben Ende November 2021 vorgesehenen Stufen des jeweils einzuhaltenden Vergaberechts haben sich als zu kurz erwiesen. Daher wird die vergaberechtliche Erleichterung im Punkt 2 des Rundschreibens bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.  Die bisher unter Punkt 3 erläuterten vergaberechtlichen Erleichterungen ab 1. Juli 2022 können neu im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 angewendet werden.

Quellen:
Auftragswesen Aktuell – Newsletter Januar 2023
Auftragswesen Aktuell – Newsletter Juni 2022
Rundschreiben: Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz vom 30.11.2021


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