15. April 2025

Förderung für nachhaltige Klimaanpassung für Kommunen gestartet

Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) veröffentlicht. Kommunen können sich vom 15. Mai 2025 bis 15. August 2025 um eine Förderung nachhaltige Klimaanpassung bewerben. Zehn Millionen Euro stehen aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung.

Unterstützung für nachhaltige Klimaanpassungsmaßnahmen

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Mensch und Natur. Die Förderung nachhaltige Klimaanpassung soll Städten und Gemeinden helfen, sich auf Klimaveränderungen vorzubereiten und die Bevölkerung zu schützen. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützt Maßnahmen, die Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz verbinden.

Fördermittel für Klimaanpassungskonzepte

Der Förderaufruf richtet sich an Kommunen, die Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für die Erarbeitung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung erhalten. Klimaanpassungsmanager*innen sollen Maßnahmen mit naturbasierten Lösungen entwickeln. Die Förderung nachhaltige Klimaanpassung soll dabei Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und Biodiversität schaffen.

Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung

Mit den neuen Fördermitteln unterstützt das BMUV die Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde. Das Ziel ist, dass bis 2030 für 80 Prozent der Gemeinden Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Die Förderung nachhaltige Klimaanpassung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels.

Weitere Informationen und Unterstützung

Informationen zum Förderaufruf finden Interessierte auf der Website der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Das Zentrum KlimaAnpassung bietet Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Förderung nachhaltige Klimaanpassung an.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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