19. April 2021

Update: Bundesrat berät Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Der Deutsche Bundesrat berät in seiner nächsten Plenarsitzung am 5. März 2021 unter anderem über das am 11. Februar 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Mit diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Zugleich wird die geänderte EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Zur Erreichung der Ziele der Gebäuderichtlinie werden bei Neuerrichtung oder größerer Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen die Eigentümer verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Park- oder Stellplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszustatten. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern – zum einen durch die Schaffung einer vorbereitenden Leitungsinfrastruktur, zum anderen durch die Bereitstellung von Ladepunkten.

Das Gesetz gilt nicht für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten.

Update: Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) ist inzwischen beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es ist am 25. März 2021 in Kraft getreten.

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