Hamburg: Neue Klausel für innovative Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg nimmt als erste Verwaltung in Deutschland eine sogenannte Experimentierklausel in ihren Vergaberichtlinien auf. Sie ermöglicht bei einem Auftragswert von bis zu 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die neue Hamburgische Vergaberichtlinie gilt seit dem 1. Januar 2024.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die städtische Venture Client-Einheit GovTecHH an dem Vergabeverfahren beteiligt ist und der Auftragsgegenstand den Einsatz neuer Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung beinhaltet. GovTecHH identifiziert Problemstellungen in den Fachbereichen, sucht nach passenden Marktlösungen und prüft diese auf ihre Umsetzbarkeit.
Hintergrund: Die Freie und Hansestadt Hamburg testet zurzeit eine Vielzahl von Pilotprojekten innovativer Produkte, die u. a. durch die GovTecHH begleitet werden. Zudem basiert die Entscheidung zur Einführung der Experimentierklausel auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Verwaltung & externe Innovator*innen/Start-Ups“. In ihrem Abschlussbericht vom Oktober 2021 plädiert die Arbeitsgruppe für vereinfachte Beschaffungswege zur zügigen Erprobung innovativer Lösungen.
Quelle: Senatskanzlei Hamburg
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