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EuRH Sonderbericht: Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen

Der Europäische Rechnungshof hat im Rahmen einer Prüfung untersucht, wie öffentliche Aufträge im EU-Binnenmarkt im Zeitraum von 2011 bis 2021 und auf Basis der Reform von 2014 vergeben wurden. Dabei hat er insbesondere analysiert, inwieweit wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurden und welche Maßnahmen von Kommission und Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um wettbewerbliche Ausschreibungen zu fördern.

Reform von 2014 zur Förderung des Wettbewerbs bei öffentlichen Aufträgen nicht wirksam

Der Europäische Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im EU-Binnenmarkt in den letzten 10 Jahren abgenommen hat. Dies ist besorgniserregend, da Wettbewerb für ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bei öffentlichen Aufträgen unerlässlich ist.

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Kritik: Fehlende Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben die verfügbaren Daten nicht systematisch genutzt, um die Ursachen für den Rückgang des Wettbewerbs zu ermitteln. Sie haben auch nur vereinzelte Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbshindernissen ergriffen. Die Analyse der verfügbaren Daten zeigt, dass der Anteil der Verfahren mit nur einem Bieter in den letzten 10 Jahren deutlich angestiegen ist.

Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen im EU-Binnenmarkt weiter verbreitet

In den meisten Mitgliedstaaten werden Aufträge in großem Umfang direkt vergeben. Die grenzübergreifende Auftragsvergabe zwischen den Mitgliedstaaten ist nur begrenzt ausgeprägt. Da die Reform von 2014 zum Ziel hatte, den Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen zu fördern, gelangt der EuRH zu dem Schluss, dass die Richtlinien von 2014 keine nachweisbare Wirkung entfaltet haben.

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EU-Rechnungshof fordert Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs

Aufgrund dieser Erkenntnisse fordert der Europäische Rechnungshof die Kommission auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge klar festzulegen und zu priorisieren sowie Lücken bei den erhobenen Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu schließen.

Zudem sollen die Überwachungsinstrumente verbessert werden, um eine bessere Analyse zu ermöglichen. Auch die Ursachen für fehlenden Wettbewerb sollen eingehender analysiert und Maßnahmen zur Überwindung der wichtigsten Wettbewerbshindernisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschlagen werden.

Quelle: Europäischer Gerichtshof

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