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Hamburg: Zentralisierung öffentliche Beschaffung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) stellt den Einkauf von Waren und Dienstleistungen neu auf, um ihn nachhaltiger, sozialer, innovativer und wirtschaftlicher zu gestalten. Ab dem 1. Juli 2024 wird die Beschaffung in fünf spezialisierte Beschaffungs- und Vergabecentern (BVC) gebündelt.

Die Neuausrichtung basiert auf einer Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Diese ermöglicht einfachere und schlankere Beschaffungs- und Vergabeverfahren, die den bürokratischen Aufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die Bieter verringern.

Die BVC sind mit rund 90 Mitarbeitenden Dienstleister für die gesamte Hamburger Verwaltung. Sie sind nach Warengruppen strukturiert, sodass sie über ein umfassendes Wissen und eine hohe Expertise in ihren jeweiligen Bereichen verfügen. Dadurch sollen Nachhaltigkeitskriterien stärker in den Beschaffungsprozess einbezogen werden.

Quelle: Pressestelle der Finanzbehörde Hamburg

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Meldung vom 16. Juni 2023

Im Zuge der Reform des Vergaberechts der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Senat ein Vorschaltgesetz beschlossen. Damit soll das Vergabegesetz Schritt-für-Schritt reformiert werden und die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabe-Dienststellen sichergestellt bleiben.

Mit der geplanten Reform werden die Beschaffungsstellen der Stadt auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert. Das Vorschaltgesetz sieht vor, dass Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Wert von 100.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren beschafft werden. Oberhalb dieser Wertgrenze findet die Unterschwellenvergabeordnung weiterhin Anwendung.

Handlungsfähigkeit in Notlagen

Um in Ausnahmefällen künftig schneller zu reagieren, schreibt Hamburg als erstes Land die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung fest. Somit soll die Handlungsfähigkeit in Notlagen gesichert werden. Wie bereits am 2. März 2023 berichtet, werden Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere soziale Aspekte, bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärker berücksichtigt. 

Tariftreue-Regelung vorerst ausgesetzt

Obwohl die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch die Tariftreue im neuen Gesetz verankern wollten, enthält der Gesetzentwurf hierzu noch keinen Vorschlag. Die ursprünglich geplante Regelung soll im Zusammenhang mit dem angekündigten Bundestariftreuegesetz neu bewertet werden. Daher hat der Senat entschieden, die Neuregelungen zur Tariftreue von der Reform des Vergabegesetzes zu trennen und separat zu erlassen.

Quelle: Pressestelle der Finanzbehörde Hamburg

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