Hamburg beschließt Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts
Im Zuge der Reform des Vergaberechts der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Senat ein Vorschaltgesetz beschlossen. Damit soll das Vergabegesetz Schritt-für-Schritt reformiert werden und die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabe-Dienststellen sichergestellt bleiben.
Mit der geplanten Reform werden die Beschaffungsstellen der Stadt auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert. Das Vorschaltgesetz sieht vor, dass Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Wert von 100.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren beschafft werden. Oberhalb dieser Wertgrenze findet die Unterschwellenvergabeordnung weiterhin Anwendung.
Handlungsfähigkeit in Notlagen
Um in Ausnahmefällen künftig schneller zu reagieren, schreibt Hamburg als erstes Land die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung fest. Somit soll die Handlungsfähigkeit in Notlagen gesichert werden. Wie bereits am 2. März 2023 berichtet, werden Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere soziale Aspekte, bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärker berücksichtigt.
Tariftreue-Regelung vorerst ausgesetzt
Obwohl die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch die Tariftreue im neuen Gesetz verankern wollten, enthält der Gesetzentwurf hierzu noch keinen Vorschlag. Die ursprünglich geplante Regelung soll im Zusammenhang mit dem angekündigten Bundestariftreuegesetz neu bewertet werden. Daher hat der Senat entschieden, die Neuregelungen zur Tariftreue von der Reform des Vergabegesetzes zu trennen und separat zu erlassen.
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