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Update: Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in NRW

Die Regierungsfraktionen des nordrhein-westfälischen Landestages bestehend aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung am 26. Oktober 2023 verabschiedet. Dieses wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Meldung vom 15. Juni 2023

Der Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung wurde vom nordrhein-westfälische Landeskabinett beschlossen. Das Gesetz sieht einfachere Regelungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und Mobilfunk sowie die Stärkung des Wohnungsbaus vor.

Abstand und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen

Künftig gelten für Windenergieanlage bestimmte bauordnungsrechtliche Abstände zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll dieser Abstand 30 Prozent, statt bisher 50 Prozent, ihrer größten Höhe betragen. Zudem gelten ab dem 1. Januar 2024 für den Bau von Windenergieanlagen vereinfachte Verfahren. Darüber hinaus sollen auf Antrag eines Bauherrn das bauaufsichtliche Verfahren sowie alle anderen Zulassungsverfahren über eine zentrale Stelle abgewickelt werden können.

Neue Regelungen für Solaranlagen, Wärmepumpen und Wasserstoff

Mit der neuen Landesbauordnung gelten neue bauordnungsrechtliche Abstände von Solaranlagen auf Hausdächern sowie von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken. Auch die Umsetzung einer zeitlich gestaffelten Solaranlagen-Pflicht soll umgesetzt werden. Demnach gelten für Bauanträge für Nicht-Wohngebäude ab dem 1. Januar 2024 sowie für Wohngebäude ab dem 1. Januar 2025 eine PV-Pflicht. Eine separate Rechtsordnung soll hierzu näheres klären. Zudem sind Erleichterungen beim Bau von Anlagen zur Wasserstofferzeugung vorgesehen.

Weitere Änderungen im Gesetz

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes ist es, Baugenehmigungsverfahren zu erleichtern. Zudem sind Änderungen im Zusammenhang mit der Bauvorlageberechtigung vorgesehen. Durch die Aktualisierungen in der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen werden weiterhin Anpassungen an die Musterbauordnung vorgenommen, um die Bauvorschriften der verschiedenen Länder anzugleichen. Zusätzlich sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das „Bauen mit Holz“ zu fördern.

Den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung findest Du auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW. Nach Abstimmung im Landtag soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Quelle: Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW


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