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Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Diese richtet sich insbesondere an Unternehmen, die nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet sind, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten.

Die Handreichung des BAFA soll Unternehmen dabei helfen, die Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu gestalten. Dazu enthält sie Informationen zu den Anforderungen des LkSG, Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und praktische Hinweise zu bestehenden Unterstützungsangeboten.

Hintergrund:
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (> 1.000 Beschäftigte) zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Diese Pflichten gelten auch für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auswirkungen auf Unternehmen

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