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Klimaschutzgesetz 2021

Die Bundesregierung hatte zum Erreichen der Klimaschutzziele im bisherigen Klimaschutzgesetz von 2019 nur die Einsparziele von 2020 bis 2030 festgelegt. Um die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, wird in dem neuen Gesetzentwurf der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgesehen, wie viel Treibhausgase jedes Jahr ab 2030 eingespart werden sollen.  

Die meisten neuen Maßnahmen wirken ab dem Jahr 2021. Aus der Klimabilanz des Jahres 2020 geht hervor, dass im vergangenen Jahr etwa 70 Millionen Tonnen Treibhausgase oder auch 8,7 Prozent weniger als in 2019 ausgestoßen wurden. 

Die Ziele wurden im Vergleich zum früheren Gesetz teilweise hochgesetzt, so soll der Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber 1990 um 55 Prozent reduziert, aus Kohle als Energieträger ausgestiegen und die Mobilität umgebaut werden. Im Energiebereich sollen Treibhausgasemissionen durch mehr Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2030 sogar um rund ein Drittel mehr eingespart werden, als im bisherigen Klimaschutzgesetz vorgesehen war. Ein weiteres Ziel ist es, dass Deutschland ab 2045 nur noch so viele klimaschädliche Gase ausstößt, wie die Umwelt aufnehmen kann. 

Mehr Informationen zu dem Thema findest Du auf der Website Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

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