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Masterplan Ladeinfrastruktur II

Im November 2022 hat das Bundeskabinett den Masterplan Ladeinfrastruktur II verabschiedet. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) soll Deutschland damit bis 2030 zum globalen Leitmarkt für Elektromobilität werden.

Der Masterplan umfasst entscheidende Weichenstellungen, um den Markthochlauf der E-Mobilität abzusichern und den Einzug von E-Autos in den Massenmarkt zu ermöglichen. Damit sollen bis 2030 die CO2-Emissionen im Verkehrssektor gegenüber 1990 um 48 Prozent gesenkt werden. Ein besonderes Augenmerk legt der Masterplan dabei auf eine optimale Integration von Ladeinfrastruktur und Stromsysteme.

Zum 1. Oktober 2022 meldete die Bundesnetzagentur 70.751 öffentliche im Betrieb befindende Ladepunkte. Dies soll sich natürlich ändern. Der Masterplan II enthält 68 Maßnahmen, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur fördern sollen. Zudem sieht er vor, Bedarfe zu identifizieren und Versorgungslücken zu schließen, Prozesse zu digitalisieren sowie das Laden so einfach wie möglich zu gestalten. Außerdem soll die Privatwirtschaft stärker in die Pflicht genommen werden, Investitionen in Ladenetze zu tätigen.

Was heißt das für das Beschaffungswesen?

Diese Maßnahmen betreffen damit auch öffentliche Vergaben im Bereich Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Kommunen. Zu nennen sind hier u. a. im Bereich Autobahnen die Maßnahme 17 „Ausschreibung weiterer Schnellladepunkte“, Maßnahme 18 „Ausschreibung auf Rastanlagen“ sowie Maßnahme 31 „Verfahren zur Ausschreibung von Ladeinfrastruktur auf Bundesflächen“.

Zudem geht aus dem Masterplan hervor, dass Ausschreibungsmuster und Leitlinien für kommunale Ausschreibungen für den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur bis zum Q2/2023 zur Verfügung stehen. Um den Ansprüchen der europäischen CO2-Emissionsnormen gerecht zu werden, benötigt es ein vorauslaufendes und bedarfsgerechtes Ladenetz. Damit soll die Langstreckenmobilität und eine ausreichende Planungssicherheit für die Logistikbranche ermöglicht werden.

Im Masterplan werden hierfür u. a. in den Punkten 61 und 62 Maßnahmen genannt, die sich mit dem Konzept für den Ausbau und Ausschreibungen eines initialen Ladenetzes für LKW befassen. Den ausführlichen Masterplan Ladeinfrastruktur II kannst Du bei BMDV kostenfrei abrufen.

Quellen:
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt e. V. – Newsletter Auftragswesen Februar 2023
Virta International GmbH


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