Mecklenburg-Vorpommern: Änderung Vergabeerlass
Mit der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses vom 7. November 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern den Vergabeerlass vom 12. Dezember 2018 geändert.
Demnach ist bei der Wahl eines Direktauftrages eine Markterkundung erst durchzuführen, wenn der Auftragswert 1.000 Euro (bisher 250 Euro) übersteigt.
Was versteht man eigentlich unter einem Direktauftrag?
Unsere YouTube-Serie die evergabe.de-WG hat sich genau mit diesem Thema beschäftigt, dabei ging es um die Beschaffung eines neuen Fahrrads.
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