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Mecklenburg-Vorpommern: Änderung Vergabeerlass

Mit der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses vom 7. November 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern den Vergabeerlass vom 12. Dezember 2018 geändert.

Demnach ist bei der Wahl eines Direktauftrages eine Markterkundung erst durchzuführen, wenn der Auftragswert 1.000 Euro (bisher 250 Euro) übersteigt.

Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern – Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 4 vom 30. Januar 2023


Was versteht man eigentlich unter einem Direktauftrag?

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