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Mecklenburg-Vorpommern: Erlass über Verwendung Stoffpreisgleitklausel

Bereits im Mai 2021 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) aufgrund der steigenden Baupreise einen Erlass über die Verwendung der Stoffpreisgleitklausel für Bundesbehörden veröffentlicht. Diese kann damit nicht nur auf Stahl, sondern auch auf weitere Baustoffe angewendet werden.

Das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern haben am 31. August 2021 eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift erlassen. Der Erlass über die Verwendung von Stoffpreisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen zu Baumaßnahmen der staatlichen und kommunalen Hochbauverwaltung gilt vorerst bis zum 31.12.2023.

Denn ausführlichen Erlass findest Du hier.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.

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