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Nachhaltige Beschaffung im Bauwesen

Die nachhaltige Beschaffung ist mit der EU-Vergaberechtsform und der Umsetzung in deutsches Recht seit 2016 als Grundsatz im Vergaberecht verankert. Doch in welchem Umfang ist diese im Baubereich möglich? Die Handwerkskammer Trier hat die Möglichkeiten aufgelistet.

Nachhaltige Kriterien im Unterschwellenbereich

Die VOB/A bietet im Unterschwellenbereich einige Möglichkeiten, Umweltaspekte einfließen zu lassen. Auftraggeber können nach § 7a Abs. 5 VOB/A Umwelteigenschaften in Formen von Leistungs- oder Funktionsanforderungen vorschreiben. Neben Preis und Kosten können zudem umweltbezogene Eigenschaften als Zuschlagskriterium festgelegt werden (§ 16d Abs. 1 VOB/A).

Beispiele hierfür sind u. a.  Anforderungen in Hinblick auf Energieeffizienz für energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen, die wesentlicher Bestandteil einer Bauleistung sind, bzw. die Lebenszykluskosten. Zudem ist möglich, dass von den Bietern Umweltmanagementmaßnahmen verlangt werden, um ihre Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Dies kann über die Vorlage von Gütezeichen, Zertifikaten oder Siegeln erfolgen.

Hierbei darf der Auftraggeber kein bestimmtes Gütezeichen vorgeben, sondern muss vergleichbare Nachweise zulassen. Eine Übersicht zu den Gütezeichen für einzelne Produktgruppen findest Du auf der Seite Kompass Nachhaltigkeit.

Gesamte Wertschöpfungskette beachten

Die Verantwortung für nachhaltiges Handeln umfasst nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch die Lieferanten und Partner entlang der Wertschöpfungskette. Daher müssen Unternehmen bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern darauf achten, dass die sozialen und ökologischen Aspekte berücksichtigt werden. Nur so kann eine nachhaltige Entwicklung und die Einhaltung der Mindeststandards sichergestellt werden.

Quelle: handwerksblatt.de


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