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Nachhaltige Beschaffung von Textilien

Mitte März 2023 ist der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ in Kraft getreten. Damit werden Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung verpflichtet bis 2026 mindestens 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen.

Dieses Ziel soll im Rahmen eines Stufenplans der Bundesregierung erreicht werden. Dieser definiert zum einem eine schrittweise Steigerung, den Austausch und Unterstützungsmaßnahmen sowie die Weiterentwicklung und das Monitoring nachhaltiger öffentlicher Textilbeschaffungen. Die einzelnen Umsetzungsschritte sind mit zeitlichen Zielen versehen.

Der Stufenplan für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung basiert auf dem im Januar 2021 veröffentlichten „Leitfaden der Bundesregierung“. Dieser Leitfaden unterstützt Beschaffungsverantwortliche und definiert die ökologischen und sozialen Anforderungen an eine nachhaltige öffentliche Textilbeschaffung.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. – Newsletter Juni 2023


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