9. Januar 2025

Neue Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt

Zum 1. Januar 2025 hat Sachsen-Anhalt die Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge geändert. Diese Änderung wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in einer entsprechenden Verordnung bekannt gegeben.

Die neuen Wertgrenzen für Sachsen-Anhalt im Überblick:

Liefer- und Dienstleistungen:
Beschränkte Ausschreibungen mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zulässig.

Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Direktvergaben in Sachsen-Anhalt sind bis zu einer Wertgrenze von 15.000 Euro möglich.

Bauleistungen:
Bauleistungen können bis zu einem Nettoauftragswert von 1 Million Euro über eine Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Freihändige Vergaben sind bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro (netto) zulässig. Ab einem Wert von 20.000 Euro ist es Pflicht drei Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Direktvergaben sind bis zu einem Nettoauftragswert von 20.000 Euro möglich.

Freiberufliche Leistungen:
Bei freiberuflichen Leistungen in Sachsen-Anhalt kann die Direktvergabe bis zu einer Wertgrenze von 80.000 Euro angewendet werden.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt

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