Neues Schleswig-Holsteinisches Vergabegesetz (VGSH)
Das aktualisierte Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wurde am 22. November 2024 verabschiedet und am 05. Dezember 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 veröffentlicht. Es trat am 06. Dezember 2024 in Kraft.
Mit der Abschaffung des vergaberechtlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein entfällt auch die Verpflichtungserklärung zur Zahlung dieses Mindestlohns. Darüber hinaus sind Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB in Schleswig-Holstein unterhalb des EU-Schwellenwerts von der Anwendung des Vergaberechts befreit.
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