Rheinland-Pfalz neue Wertgrenzen für Auftragsvergabe
Rheinland-Pfalz setzt ein klares Zeichen für schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue höhere Wertgrenzen im Vergaberecht. Dies bedeutet weniger Papierkram, mehr Flexibilität und schnellere Verfahren. Mit den neuen, praxistauglichen Regeln will die Landesregierung ihnen die Teilnahme erleichtern. Auch Kommunen und das Land profitieren: Dringend notwendige Investitionen können schneller umgesetzt werden.
Neue Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe | |
|---|---|---|
| Bauleistungen nach VOB/A | 250.000 Euro, unabhängig vom Gewerk | 100.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Für Bauleistungen im öffentlichen Wohnungsbau beträgt die Wertgrenze für eine beschränkte Ausschreibung ohne Wettbewerb 1 Million Euro. Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) können Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne ein Vergabeverfahren (Direktauftrag) beschafft werden.
Die Prinzipien des Wettbewerbs, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben trotz Erhöhung der Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz unberührt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
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