6. Januar 2025

Rheinland-Pfalz neue Wertgrenzen für Auftragsvergabe

Rheinland-Pfalz setzt ein klares Zeichen für schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue höhere Wertgrenzen im Vergaberecht. Dies bedeutet weniger Papierkram, mehr Flexibilität und schnellere Verfahren. Mit den neuen, praxistauglichen Regeln will die Landesregierung ihnen die Teilnahme erleichtern. Auch Kommunen und das Land profitieren: Dringend notwendige Investitionen können schneller umgesetzt werden.

Neue Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe

Bauleistungen nach VOB/A

250.000 Euro, unabhängig vom Gewerk *

100.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO

100.000 Euro

100.000 Euro

Für Bauleistungen im öffentlichen Wohnungsbau beträgt die Wertgrenze für eine beschränkte Ausschreibung ohne Wettbewerb 1 Million Euro. Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) können Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne ein Vergabeverfahren (Direktauftrag) beschafft werden.

Die Prinzipien des Wettbewerbs, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben trotz Erhöhung der Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz unberührt.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

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