Schleswig-Holstein: Neue Vergabeverordnung
Das Wirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein hat die neue landeseigene Vergabeverordung (SHVgVO) am 7. Dezember 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 für Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Neben einigen begrifflichen Klarstellungen enthält die SHVgVO im Wesentlichen eine Erhöhung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben.
Folgende neue Wertgrenzen gelten für die öffentliche Auftragsvergabe:
Liefer- und Dienstleistungen:
Direktvergabe bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro
Verhandlungsvergabe bis zu einem Auftragswert von
150.000 EuroBeschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro
Bauleistungen:
Direktauftrag bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro
Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 150.000 Euro
Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von
1.000.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 1.000.000 Euro
Des Weiteren sind elektronische Vergabeverfahren ab 1. Januar 2025 bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 150.000 Euro sowie bei Bauleistungen ab 1 Million Euro verpflichtend anzuwenden. Schriftliche Angebote dürfen vom Auftraggeber allerdings weiter entgegengenommen werden.
Die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung gilt seit 8. Dezember 2023. Sie hebt parallel die Schutzsuchenden-Vergabeverordnung vom 23. März 2022 auf.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e. V.
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