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Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) zugestimmt. Mit der Novelle wird die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt. Damit soll der Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU weiter vereinheitlicht werden. Darunter zählen beispielsweise Anreize für einen schnelleren und flächendeckenden Glasfaserausbau.

Mit dem neuen Gesetz werden regulatorische und sonstige rechtliche Hemmnisse für den Ausbau von Mobilfunk- und Kabelnetzen abgebaut und gleichzeitig eine Rechts- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sichergestellt. Darüber hinaus wird auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung der Bundesnetzagentur modernisiert. Hierbei wird vorgesehen Genehmigungsverfahren zu vereinfachen oder zu kürzen, um den Festnetz- bzw. Mobilfunkausbau zu beschleunigen.

Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sollen alle Bürger einen Anspruch auf einen zeitgemäßen Internetzugang haben. Eine weitere Neuerung ist auch, dass die Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und Festnetz nach der Mindestvertragslaufzeit künftig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden können. Außerdem sollen Mieter das Recht bekommen den TV-Kabelanschluss, der über die Betriebskosten abgerechnet wird, nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen. 

Die Länder weisen allerdings in einer begleitenden Entschließung auf weiteres Verbesserungspotential hin. Hierbei geht es u. a. um die Vereinbarkeit der Neuregelungen zum Roaming mit den europarechtlichen Vorgaben.

Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird dieses zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten.

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