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Umweltbundesamt gibt Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ heraus

Das Umweltbundesamt (UBA) hat in seinem Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ Anforderungen, Empfehlungen und Hilfestellungen für die öffentliche Verwaltung formuliert, mit denen die Öffentliche Hand und darüber hinaus auch private Unternehmen und Organisationen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität unterstützt werden sollen. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist dabei die Beschaffung von Anlagen, Geräten und Produkten, da hier eine Fülle von Möglichkeiten für den Klimaschutz der Verwaltung besteht. Beispielhaft können hier der Bezug von „grünem“ Strom oder die Beschaffung von Elektrofahrzeugen genannt werden.

Bereits Ende 2019 hat das UBA mehrere Projekte ausgeschrieben und vergeben, die treibhausgasneutral durchgeführt werden sollten. Hierzu wurden in die Leistungsbeschreibung entsprechende Anforderungen an die Durchführung des Projektes aufgenommen.

Zudem hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff)“ [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18052020_IB3.htm] erlassen, nach der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Hinblick auf die Energieeffizienz besondere Anforderungen in der Leistungsbeschreibung vorzugeben sind.

Die Broschüre des UBA findest Du unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021_fb_weg_zur_treibhausgasneutralen_verwaltung_bf.pdf.

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