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Umweltbundesamt zur Personenbeförderungsgesetz-Novelle 2021

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) trat im August 2021 in Kraft. Mit dieser wurden neue Formen der gewerblichen Personenbeförderung ermöglicht. Zudem stellt die Novelle eine hohe Relevanz für eine nachhaltige und umweltgerechte Personenbeförderung dar.

Das Umweltbundesamt stellt in einer Kurzbewertung die wesentlichen Änderungen des PBefG vor. Dabei werden vor allem Fragen zur Rechtsanwendung der Novelle und der festgelegten „Klimaschutzklausel“ analysiert. Zum anderen werden die Markt- und Umweltperspektiven im App-vermittelten Gelegenheitsverkehr und dem Beitrag zur Verkehrswende untersucht.

Aus dem Bericht geht u. a. hervor, dass Genehmigungsbehörden mit der Novelle verpflichtet sind die neuen Regelungen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei Ermessensentscheidungen ausreichend zu berücksichtigen. Inwiefern dieser Punkt umgesetzt wird, ist nach Ansicht des Umweltbundesamtes nach der Anwendung in der Praxis und der weiteren Klärung des Rechtsrahmens entscheidend. Zudem wird die unzureichende Definition des durch Klimaschutz und Nachhaltigkeit erweiterten Sicherstellungsauftrages kommunaler Aufgabenträger bemängelt.

Auch die Regelung des Linienbedarfsverkehrs mit einer Lösung für Bedarfssammelverkehr mit PKW oder Bus im Flächenbetrieb wird kritisiert. Laut Umweltbundesamt stellt dies keine Lösung für sonstige bekannte „Zwischenformen“ flexibler Bedienungen dar. Dadurch wird die Rolle des Linienbedarfsverkehrs von Nachfragereaktionen und den mitunter hohen Investitionen einer individualisierten Bedienung abhängen.

Den ausführlichen Bericht des Umweltbundesamtes kannst Du hier nachlesen.

Quelle: Umweltbundesamt


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