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Unterschwelliger Vergaberechtsschutz in Rheinland-Pfalz

Die „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“, welche zum 1. Juni 2021 in Kraft tritt, führt erstmals den Rechtsschutz in Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte in Rheinland-Pfalz ein. Die Vorschrift regelt umfassend Grundsätze der Nachprüfungsverfahren und Zuständigkeiten der entsprechenden Behörde. Es wird hierzu eine Vergabeprüfstelle eingerichtet; die genaue Bezeichnung sowie Kontaktmöglichkeiten werden noch bekannt gegeben.

Neben der Überprüfungsmöglichkeit für Bieter bestimmt die Verordnung auch eine sogenannte „Stillhaltefrist“, während der ein Zuschlag nicht erteilt werden darf. Nur so kann schließlich effektiver Rechtsschutz erreicht werden. Damit nähert sich das Vergaberecht auch in Rheinland-Pfalz in puncto Rechtsschutz und Nachprüfung den Regelungen im Oberschwellenbereich an.

Der Text der Verordnung kann hier abgerufen werden.

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