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Erhöhte Wertgrenzen in Niedersachsen

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie werden in Niedersachsen die Regelungen für besondere Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber zum einen verlängert und zum anderen weiterentwickelt. Die Werte, die ursprünglich bis 31. März 2021 galten, wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten bis 31. März 2022

Die Vergabe von Bauleistungen können demnach bis zu einem Wert von 3 Millionen Euro mit einer Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bzw. bis zu einem Wert von 1 Millionen Euro mit einer Freihändigen Vergaben durchgeführt werden. Bei Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich gibt es eine freie Verfahrenswahl. Besonders dringliche Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unter 214.000 Euro können innerhalb eines Direktauftrages vergeben werden. Ab 1. Oktober 2021 gelten neue besondere Wertgrenzen, die bis zum 31.03.2022 befristet sind.

Die befristeten anwendbaren besonderen Wertgrenzen findest Du auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

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