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Vergabe von Planungsleistungen – Rundschreiben Freistaat Bayern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (STMI) hat in einem Rundschreiben Informationen für kommunale Auftraggeber zur Vergabe von Planungsleistungen zusammengestellt. Das Rundschreiben „Schätzung des voraussichtlichen Auftragswerts für Planungsleistungen nach Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV“ findest Du auf der Seite des STMI.

Quelle: vergabeinfo.bayern.de


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