eVergabe.de
evergabe.de-News

Vergabestatistik: Ein Blick auf das Jahr 2021

Mit der Veröffentlichung des zweiten Halbjahresberichtes zur Vergabestatistik für 2021, können erstmals die Daten rund um das öffentliche Beschaffungswesen für das Gesamtjahr 2021 verglichen werden. Das sind die ersten Erkenntnisse aus insgesamt 182.033 öffentlichen Aufträgen und Konzessionen mit einem Auftragsvolumen von 103,9 Milliarden Euro.

KMU profitieren von öffentlichen Aufträgen

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben 2021 gut 65 Prozent aller öffentliche Aufträge und Konzessionen erhalten. Sowohl in der prozentualen Verteilung als auch bei der Anzahl der Aufträge, weisen beide Berichte sehr ähnliche Zahlen auf. Betrachtet man in dem Zusammenhang den Anteil der KMU als Auftragnehmer so liegt dieser auf kommunaler Ebene bei durchschnittlich 54 Prozent. Bund und Länder folgen mit 8 bzw. gut 30 Prozent.

Etwas anders sieht es aus, wenn man die Anzahl der öffentlichen Aufträge und Konzessionen an KMUs auf den Ebenen einzeln betrachtet. So wurde im zweiten Halbjahr 2021 auf kommunaler Ebene mit 70,45 Prozent ein neuer Spitzenwert verzeichnet.

Bauaufträge dominieren nach Anzahl, Dienstleistungsaufträge nach Volumen

Ein Großteil der Auftragsarten entfällt im Gesamtjahr 2021 auf den Bausektor. Dieser macht gemessen an der Anzahl der öffentlichen Aufträge und Konzessionen durchschnittlich 50 Prozent aus. Liefer- und Dienstleistungsaufträge folgen mit jeweils rund 22 bzw. 27 Prozent. Betrachtet man hingegen den prozentualen Anteil des Auftragsvolumens stehen Dienstleistungsaufträge an erster Position.

Anzahl der Angebote im Unterschwellenbereich sinkt

Im Unterschwellenbereich ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 8 VergStatVO die Angabe, wie viele Angebote zugrunde lagen, optional. Daher ist die Aussagekraft der vorliegenden Daten in den Vergabestatistiken 2021 nur mit einer geringen Aussagekraft zu bewerten. Dennoch erkennt man insbesondere im Bericht für das zweite Halbjahr einen klaren Trend.

Auf allen Beschaffungsebenen geht die Tendenz zu „2 – 3 Angeboten oder weniger“. Dabei wird auch deutlich, dass die Verteilung auf allen Ebenen nahezu gleich ist. Wobei bei Vergaben auf Landes- und Kommunalebene etwas häufiger mehr Angebote eingingen als bei Vergaben auf Bundesebene.

Im Oberschwellenbereich hingegen ist bei fast allen Auftraggebern die Verteilung der Angebote relativ gleichmäßig. In etwa 30 bis 35 Prozent der Fälle wurden ein oder zwei Angebote, in etwa 35 bis 40 Prozent der Fälle drei oder mehr Angebote abgegeben. Lediglich bei den Kommunalbehörden ist der Anteil an Vergaben mit nur einem Angebot deutlich geringer. Hier wurden in etwa 75 Prozent der Fälle zwei oder mehr Angebote abgegeben, in etwa 42 Prozent der Fälle sogar vier oder mehr.

Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Potenzial weitestgehend ungenutzt

Im zweiten Halbjahr 2021 wurden rund 12.000 Ausschreibungen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien vergeben. Dies entspricht einem Anteil von 12,7 Prozent in Bezug auf den Anteil aller Vergaben. Dabei wurden Vergaben mit Nachhaltigkeitsaspekten mit 18 Prozent am ehesten auf Länderebene berücksichtigt. Damit bleibt die nachhaltige öffentliche Beschaffung weit hinter den Möglichkeiten der strategischen Beschaffung entfernt.

Aus beiden Berichten geht hervor, dass bei Bauaufträgen am häufigsten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt wurden. Eine Auswertung für den Oberschwellenbereich zeigt zudem, in welchen Bereichen Nachhaltigkeitsaspekte verwendet wurden. An erster Stelle steht dabei die Leistungsbeschreibung gefolgt von Ausführungsbedingungen, Eignung und Zuschlag.

Preis als Zuschlagskriterium dominiert bei öffentlichen Vergaben

Diese Ergebnisse spiegeln sich mitunter auch in den Zuschlagskriterien wider. Obwohl gut 29 Prozent der Vergabestellen keine Auskunft gegeben haben, wird deutlich, dass in gut 59 Prozent der Fälle allein der Preis als Entscheidungsmerkmal gesetzt wird. Dies gilt sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kommunalebene.

Quellen:
Vergabestatistik 1. Halbjahr 2021
Vergabestatistik 2. Halbjahr 2021


eForms – Was öffentliche Auftraggeber jetzt wissen müssen

Die neuen EU-Standardformulare (eForms) werden ab dem 25. Oktober 2023 für EU-Ausschreibungen Pflicht. Neben den neuen EU-weiten Standard gibt es für öffentliche Auftraggeber in Deutschland aufgrund der nationalen noch zusätzliche Regelungen, die beachtet werden müssen. In unserem Info-Webinar geben wir Dir hierzu einen umfangreichen Einblick.


« NRW Startup Report 2023 Thüringen: Landesregierung unterstützt Thüringer Wirtschaft »
eVergabe.de