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Mecklenburg-Vorpommern: Neue Verordnung stärkt Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen

Mecklenburg-Vorpommern hat am 30. Mai 2025 die Verordnung über Mindestarbeitsbedingungen für öffentliche Aufträge veröffentlicht. Diese Verordnung konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und setzt verbindliche arbeitsrechtliche Standards fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen diese Vorgaben ab sofort beachten.

Die Verordnung erkennt repräsentative Tarifverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an. Diese Anerkennung betrifft Vereinbarungen mit der EVG und GDL, einschließlich Verträge für DB-Konzernunternehmen und die ODEG. Im übrigen ÖPNV gilt der TV-N Mecklenburg-Vorpommern als Standard für Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen.

Für öffentliche Aufträge in Branchen wie Baugewerbe, Gebäudereinigung, Metall- und Elektroindustrie, Wach- und Sicherheitsgewerbe, IT-Dienstleistungen und Umweltschutz gelten spezifische Tarifbedingungen. Diese branchenspezifischen Mindestarbeitsbedingungen sind im Anhang der Verordnung detailliert aufgeführt.

Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist der vergaberechtliche Mindestlohn. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beträgt der Mindestlohn 13,98 € brutto pro Stunde. Diese Maßnahme soll faire Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen gewährleisten.

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Die Verordnung legt fest, dass die Eingruppierung anhand der ausgeübten Tätigkeit erfolgt. Sonderzahlungen sind zum 1. Dezember fällig. Teilzeitkräfte erhalten anteilige Leistungen. Bei unklarer Tätigkeitseinstufung gilt die höhere Entgeltgruppe, um Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen zu sichern.

Bereits laufende Vergabeverfahren bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Diese Regelung sorgt für eine reibungslose Anpassung der Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen. Unternehmen und Vergabestellen müssen die Einhaltung der neuen Vorgaben dokumentieren und werden kontrolliert. Missachtung kann zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.

Diese Maßnahme stärkt die Durchsetzung der Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen. Die vollständige Verordnung und zugehörige Tarifverträge sind auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums MV unter Öffentliches Auftragswesen verfügbar.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.

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