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Wachstumschancengesetz: E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025

Aus dem Entwurf des Wachstumschancengesetz geht hervor, dass ab 1. Januar 2025 die sogenannten E-Rechnungen auch im B2B-Bereich gelten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen sollen digitale Rechnungsformate, wie XRechnung und ZUGFeRD die künftigen Anforderungen erfüllen.

Im Gesetzentwurf sind dabei für Rechnungsaussteller Übergangsfristen vorgesehen. So können Unternehmen bis Ende 2025 noch Papierrechnungen oder Rechnungen in anderen Formaten versenden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro gilt dies bis Ende 2026. Wenn der Rechnungsempfänger zustimmt, können Unternehmen sogar bis Ende 2027 noch Rechnungen im EDI-Verfahren austauschen.

Quelle: Markt und Mittelstand


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