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CO2-Schattenpreise bei Auftragsvergaben im Bau

Auf dem 2. Nachhaltigkeitskongress der BAUINDUSTRIE im Oktober 2023 wurde der Schwerpunkt auf innovative bauindustrielle Lösungen für den Klimaschutz gelegt. Nach Ansicht der deutschen Bauindustrie soll der Klimaschutz künftig bei der Planung und Beschaffung von Bauleistungen ein verbindliches Ziel werden.

So soll u. a. in öffentlichen Ausschreibungen künftig ein Schattenpreis für CO2-Emissionen bei der Angebotswertung berücksichtigt werden. Diese Kernforderung geht aus dem veröffentlichten KPMG-Impulspapier hervor. Dabei ist der CO2-Schattenpreis keine neue Erfindung. So wird er bereits erfolgreich im europäischen Ausland angewendet.

In Deutschland ist seit 2022 der CO2-Schattenpreis bei Beschaffungsmaßnahmen des Bundes vorgeschrieben. Auf Landesebene führte Bad-Württemberg diese Regelung im Juni 2023 ein.

CO2-Preis als Anreiz für klimafreundliches Bauen

Die Bauindustrie fordert einen verbindlichen CO2-Preis, um Bauunternehmen zu klimaverträglichen Baustoffen und Bauverfahren zu motivieren. Dazu gehören „grüner“ Stahl, „grüner“ Beton, Recyclingbaustoffe und die Wiederverwendung von Bauteilen. Nach Ansicht des HDB-Vizepräsidenten Tom Lorenz fördert Nachhaltigkeit als Vergabekriterium nicht nur die Innovation, sondern verhindert auch ruinöse Unterbietungswettbewerbe.

Bauindustrie fordert nachvollziehbare Nachweise für CO2-Schattenpreis

Die Bauindustrie hat konkrete Vorstellungen, wie ein CO2-Schattenpreis am Bau umgesetzt werden könnte. Dazu müssten nachvollziehbare, standardisierte und unbürokratische Nachweise und Abrechnungsverfahren geschaffen werden. Bauunternehmen sollten nur für die Emissionen ihrer eigenen Bauleistungen verantwortlich sein, nicht aber für die Emissionen Dritter. Die genauen Vorstellungen sind im Impulspapier „Klimaverträglich bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen“ festgehalten.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.


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