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Wertgrenzen Brandenburg: Vereinfachung und Entbürokratisierung der Auftragsvergabe

Das Land Brandenburg hebt die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge an. Ab dem 17. Juni 2025 gelten neue Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung. Diese Anpassungen heben mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg an. Als zentrales Vorhaben der Landesregierung zielt diese Maßnahme darauf ab, den Bürokratieabbau voranzutreiben und die wirtschaftliche Situation des Mittelstands zu verbessern.

Die neuen Verwaltungsvorschriften sehen eine Erhöhung der Wertgrenze in Brandenburg für die freihändige Vergabe von Bauleistungen von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro vor. Zudem steigen die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) von 1.000 Euro auf 100.000 Euro.

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Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen erlaubt Brandenburg nun die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Diese Maßnahmen sind zulässig, solange der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro nicht überschreitet. Die Anpassungen der Wertgrenzen Brandenburg orientieren sich dynamisch an den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.

Darüber hinaus erhöht Brandenburg die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro. Diese Maßnahme stellt einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge her und unterstützt die Transparenz und Effizienz der Vergabeprozesse.

Mit diesen Anpassungen der Wertgrenzen Brandenburg setzen wir die angekündigten Maßnahmen aus der 100-Tage-Bilanz konsequent um und stärken die Wirtschaft des Landes.

Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg

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