eVergabe.de
evergabe.de-News

Update: Wettbewerbsregister – Leitlinien Selbstreinigung

Das Bundeskartellamt hat einen Entwurf der „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ sowie von „Praktischen Hinweisen für einen Antrag“ veröffentlicht. Diese bilden einen weiteren Schritt beim Aufbau eines bundesweiten Wettbewerbsregisters.

Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggeber Informationen über Unternehmen zur Verfügung, inwiefern diese Wirtschaftsdelikte begangen haben. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden sie i. d. R. vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Betroffene Unternehmen haben die Möglichkeit sich einer vergaberechtlichen Selbstreinigung zu unterziehen und Eintragungen aus dem Register vorzeitig zu löschen.

Mit den Leitlinien gibt das Bundeskartellamt vor, welche Schritte zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen einzuhalten sind. Darunter zählen beispielsweise, dass Unternehmen ihr vergangenes Fehlverhalten aufarbeiten und vorbeugende Maßnahmen für die Zukunft treffen müssen.

Interessierte haben bis zum 20. Juli 2021 die Möglichkeit eine Stellungnahme zu diesen Entwürfen einzureichen. Die Links zu den einzelnen Entwürfen findest Du auf der Seite des Bundeskartellamtes.

Update: Das Bundeskartellamt hat Ende November die Leitleinen zur Löschung wegen Selbstreinigung sowie praktische Hinweise für deren Antragsstellung veröffentlicht.

Quelle: Bundeskartellamt

« BMVI startet BahnhofskonzeptPlus Saarland unterstützt Baubranche »
eVergabe.de