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Pflicht zur E-Vergabe

Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter bei EU-Ausschreibungen Pflicht. Auftraggeber sollten sich folglich, soweit noch nicht erfolgt, zeitnah mit dem Thema auseinandersetzen, um keine Nachteile davon zu tragen. Welche Vorteile und Chancen sich aus der elektronischen Vergabe für Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, wird in den nächsten Abschnitten erklärt.

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Die elektronische Vergabe ist ab sofort verbindlich vorgeschrieben.

Gemäß EU-Richtlinien RL2014/24/EU zur Auftragsvergabe muss seit dem 18. März 2016 neben der elektronischen Veröffentlichung von EU-Ausschreibungen bei TED auch die Bereitstellung von (und kostenfreier Zugang zu) Vergabeunterlagen möglich sein. Die Elektronische Vergabe mit elektronischer Angebotsabgabe ist seit dem 18. Oktober 2018 für EU-weite Ausschreibungen das Regelverfahren (für „zentrale Beschaffungsstellen“ gilt elektronische Vergabe bereits ab 18.04.2017). Auch für nationale Ausschreibungen wird elektronische Vergabe bald verbindlich insbesondere durch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

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Pflicht zur E-Vergabe erfüllen und öffentlich ausschreiben

Wer öffentlich ausschreiben muss und was es noch zu beachten gibt, erfährst Du hier.

Der Pflicht zur Elektronischen Vergabe mit evergabe.de nachkommen.

Als Auftraggeber kannst Du die elektronische Vergabe direkt auf unserer Vergabeplattform evergabe.de durchführen und so Deiner Pflicht zur E-Vergabe nachkommen. Welche Lösung für Dich ideal ist, hängt davon ab, ob Du

• Einsteiger oder Profi-Anwender bist
• Gelegentlich oder regelmäßig ausschreiben willst
• Wie viele Personen in Deinem Unternehmen die Auftragsvergabe auf evergabe.de durchführen sollen.

Wie möchtest Du Deine Aufträge vergeben?

Direkt auf evergabe.de

Vergebe direkt auf evergabe.de Öffentliche Aufträge oder lade Unternehmen zur freihändigen Vergabe ein. Die von Dir bereitgestellten Vergabeunterlagen können sich potentielle Bieter herunterladen und direkt auf evergabe.de ein Angebot abgegeben.

Wir empfehlen unseren Kunden die Vergabe direkt auf evergabe.de, wenn Du

• Einsteiger bist,
• nur gelegentlich Aufträge veröffentlichst und
• nur eine Person die Vergaben durchführen soll.

Du benötigst nur ein kostenloses evergabe.de-Konto.

Auftragsvergabe mit dem evergabe Manager, Ausschreibung veröffentlichen, Auftrag ausschreiben

Mit dem evergabe Manager

Unsere Vergabemanagement-Software unterstützt Dich im kompletten Vergabeprozess – von der Erstellung Deiner Vergabeunterlagen über die Entgegennahme elektronischer Angebote bis zur Prüfung und Wertung der Angebote.

Wir empfehlen unseren Kunden die Vergabe mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager), wenn Du

• Profi-Anwender bist,
• häufig Aufträge veröffentlichst und
• mehrere Personen die Vergaben durchführen sollen.

Du benötigst nur den Zugang zum Vergabemanagementsystem.

Vergabeverordnung, Vergabevorschrift, Erklärung

Was ist die elektronische Vergabe?

Unter der elektronischen Vergabe wird die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen verstanden. Die elektronische Vergabe erfordert elektronische Informations- und Kommunikationsmittel, die im Wesentlichen folgende Prozesse unterstützen:

• Veröffentlichung von Bekanntmachungen
• Bereitstellen der (und Zugang zu) Vergabeunterlagen
• Einladungen (auch nach Teilnahmewettbewerben)
• Einreichen von Teilnahmeanträgen und Angeboten (elektronische Angebotsabgabe)
• Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern
(z.B. Bieterfragen, Nachforderungen, Absage, Zuschlag)


Nicht vom Begriff elektronische Vergabe umfasst sind in der Regel folgende Prozesse:

• interne Kommunikation beim Auftraggeber, Bieter sowie mit Dritten
• interne Bearbeitung und Dokumentation
• Kommunikation nach Zuschlag

Vorteile der elektronischen Vergabe

  • Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bieter kann vollständig elektronisch abgewickelt werden
  • Die Angebotsbearbeitung und -abgabe ist rund um die Uhr möglich
  • Die Vergabevorgänge werden vereinfacht und standardisiert
  • Sicherer Austausch elektronischer Leistungsverzeichnisse im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich
  • Bei den Vergaben werden formale Fehler durch Plausibilitätsprüfungen vermieden
  • Rechtssichere und einfachere Dokumentation der Vergabeverfahren
  • Die Angebotsabgabe wird dokumentiert und ist nachvollziehbar
  • Keine Kosten für Vervielfältigung und Versand von Vergabeunterlagen
  • Vermeidung von Korruption
  • Kürzere Bearbeitungs- und Versandwege
  • Das Zustellrisiko ist geringer
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Unsere Seminare & Webinare zur Pflicht der E-Vergabe

In diesen Auftraggeber-Seminaren geht es unter anderem darum, wie die Einführung der elektronischen Vergabe gelingt, aber auch, welche technischen Lösungen es mit evergabe.de gibt und welche gesetzlichen Vorgaben konkret zu beachten sind.

Für Kunden, die sich für den evergabe Manager (AI Vergabemanager) entscheiden, empfehlen wir unser Anwendungsseminar. Dein bereits erworbenes Wissen kann hier gefestigt bzw. erweitert werden.

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    Bei Problemen technischer Art wende Dich gern an unsere Technische Hotline.

Hier findest Du Informationen, wie Du auf unserer Ausschreibungsplattform öffentliche Aufträge vergeben kannst.

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Wir helfen Dir bei
der elektronischen Vergabe.

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