Die häufigsten Fragen - und die Antworten
Was sind EU-Schwellenwerte und wie hoch sind diese?
In der Vorbereitung auf eine Ausschreibung muss der Auftraggeber den Nettoauftragswert schätzen. Hier kommen die EU-Schwellenwerte ins Spiel. Sie bestimmen, ab wann Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das EU-Vergaberecht muss angewendet werden, sobald der Auftragswert die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 Euro
- Dienst- und Lieferleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000 Euro
- Bauaufträge: 5.382.000 Euro
- Konzessionsvergaben: 5.382.000 Euro
Aller zwei Jahre überprüft die EU-Kommission die EU-Schwellenwerte und setzt diese ggf. neu fest. Die hier genannten Schwellenwerte gelten seit 01.01.2021.