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FAQ
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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Was sind EU-Schwellenwerte und wie hoch sind diese?

Wie hoch die EU-Schwellenwerte sind, setzt die EU-Kommission fest. Alle zwei Jahre werden die Werte überprüft und ggf. neu definiert. Die hier genannten Schwellenwerte gelten ab 01.01.2024.

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 143.000 Euro
  • Dienst- und Lieferleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro
  • Bauaufträge: 5.538.000 Euro
  • Konzessionsvergaben: 5.538.000 Euro

In der Vorbereitung auf eine Ausschreibung muss der Auftraggeber den Nettoauftragswert schätzen. Hier kommen die EU-Schwellenwerte ins Spiel. Sie bestimmen, ab wann Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das EU-Vergaberecht muss angewendet werden, sobald der Auftragswert die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.


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