eVergabe.de

Muss ich zwingend über die Plattform an der Ausschreibung teilnehmen oder kann ich auch, wenn z.B. eine E-Mail-Adresse der ausschreibenden Stelle in der Ausschreibung veröffentlicht ist, direkt mein Angebot/Unterlagen an die Vergabestelle versenden?

Sowohl die Teilnahme als auch die Angebotsabgabe erfolgt üblicherweise über eine Plattform für E-Vergaben. Hierbei bleiben die Angebote und deren Unterlagen bis zur Angebotsöffnung für den Auftraggeber verschlüsselt. Über die evergabe.de-Plattform ist die Angebotsabgabe in elektronischer Textform möglich.

Zum einen ist eine Angebotseinholung per E-Mail i.d.R. nicht vergaberechtskonform, da der Auftraggeber hierdurch eingegangene Angebote bereits vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen kann. Zum anderen kann nur bei Nutzung einer Vergabeplattform die Angebotsöffnung im Vier-Augen-Prinzip automatisch dokumentiert werden.

Je nachdem welche Form der Angebotsabgabe von der Vergabestelle bei der Veröffentlichung angegeben wurde, ist eine Angebotsabgabe in Papierform oder die elektronische Angebotsabgabe möglich. Eine Abgabe des Angebotes über unsere Plattform ist definitiv empfohlen, da Sie darüber hinaus auch über Änderungen der Ausschreibungsunterlagen automatisch informiert werden.

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