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Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist das elektronische Vergabeverfahren zwingend vorgeschrieben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Zuschlagserteilung in Papierform nicht zulässig ist. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aussage?

Gemäß der EU-Richtlinien RL2014/24/EU zur Auftragsvergabe muss seit dem 18. März 2016 neben der elektronischen Veröffentlichung von Europaweiten Ausschreibungen bei TED auch die Bereitstellung von Vergabeunterlagen möglich sein. Die Elektronische Vergabe mit elektronischer Angebotsabgabe ist seit dem 18. Oktober 2018 für EU-weite Ausschreibungen das Regelverfahren.

Hier gibt es weitere Informationen zur E-Vergabe Pflicht > Darüber hinaus kann die Auftragsberatungsstelle Ihres Bundeslandes entsprechend unterstützen.

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