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Gibt es von den Vergabestellen auch im Misserfolgsfall eine Info inkl. der Begründung (z. B. zu teuer oder unvollständige Unterlagen, zu schmale Ausführungen oder dgl.)?

Nicht bei jeder Ausschreibung wird die Vergabe des Auftrags veröffentlicht. Gern können Sie aber im Vorfeld bei der Vergabestelle über eine Bieterfrage in Erfahrung bringen, ob Sie im Nachgang darüber informiert werden.

Prinzipiell ist es so, dass die nichtberücksichtigten Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen ein Absageschreiben erhalten, in welchem das bezuschlagte Unternehmen genannt wird. Zusätzlich werden Gründe genannt, warum die Entscheidung so fiel und wann der früheste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist. Bei EU-weiten Verfahren ist der Auftraggeber sogar verpflichtet, das Submissionsprotokoll zu versenden. (Entsprechende Gesetzestexte dazu finden Sie in unserem Glossar: Mitteilungspflicht an nicht berücksichtigte Bieter.) Hinzukommt auch, dass Auftraggeber eine Wartepflicht haben.

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