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Könnten Sie bitte Beispiele für Unterlagen nennen, die nachgefordert werden können, ohne, dass man von der Vergabe ausgeschlossen wird?

Je nach Verfahren und Verfahrensvorlage gibt es hierbei Unterschiede. Eine einheitliche Übersicht gibt es dafür nicht. 

Also ist es möglich, dass die Vergabestelle sowas willkürlich bestimmt?

Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Vergabestelle entscheidet allerdings, welche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind und ob eventuell fehlende Unterlagen nachgereicht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Wenden Sie sich zusätzlich an die Auftragsberatungsstelle Ihres Bundeslandes.

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