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Welche Fristen müssen beim Rügen und bei Bieterfragen eingehalten werden?

Bieterfragen sind bei Unklarheiten, Fehlern oder Defiziten in den Vergabeunterlagen vom Bieter zu stellen, um eine Aufklärung vom Auftraggeber zu verlangen. Dieser muss die entsprechenden Auskünfte bei rechtzeitiger Anforderung vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen beziehungsweise überarbeitete oder korrigierte Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen.

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind bereits im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.

Hier geht es zur weiteren Erklärung zu Bieterfragen >   |   Hier wird der Begriff Rüge erklärt >

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